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   OLG Dresden, 17.04.2009 - 7 U 7/09   

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https://dejure.org/2009,33161
OLG Dresden, 17.04.2009 - 7 U 7/09 (https://dejure.org/2009,33161)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.04.2009 - 7 U 7/09 (https://dejure.org/2009,33161)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. April 2009 - 7 U 7/09 (https://dejure.org/2009,33161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Geschwindigkeitsüberschreitung - Mithaftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrunfall - Überreaktion eines Zweiradfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Alter des Autos rechtfertigt keine Klassenherabstufung

  • captain-huk.de (Auszüge)

    Mietwagenkosten - Anwendung der Schwacke-Liste

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2009 - 7 U 7/09
    Bereits mit Urteil vom 11.03.2008 (VI ZR 164/07; BGHR 13, 2008, S. 632) hatte der BGH im Übrigen grundsätzlich zur Eignung von Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung Stellung bezogen und den "Schwacke-Mietpreisspiegel" 2006 ohne durchgreifende Bedenken als geeignete Schätzgrundlage angesehen und betont, dass eine andere Beurteilung nur dann angezeigt wäre, wenn der Schädiger mit konkreten Tatsachen aufzeigt, dass die geltend gemachten Mängel sich auch tatsächlich auf den zu entscheidenden Fall auswirken würden, was vorliegend aber nicht ersichtlich ist (s.a. BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 = MDR 1/2009, S. 25/26).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2009 - 7 U 7/09
    Bereits mit Urteil vom 11.03.2008 (VI ZR 164/07; BGHR 13, 2008, S. 632) hatte der BGH im Übrigen grundsätzlich zur Eignung von Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung Stellung bezogen und den "Schwacke-Mietpreisspiegel" 2006 ohne durchgreifende Bedenken als geeignete Schätzgrundlage angesehen und betont, dass eine andere Beurteilung nur dann angezeigt wäre, wenn der Schädiger mit konkreten Tatsachen aufzeigt, dass die geltend gemachten Mängel sich auch tatsächlich auf den zu entscheidenden Fall auswirken würden, was vorliegend aber nicht ersichtlich ist (s.a. BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 = MDR 1/2009, S. 25/26).
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2009 - 7 U 7/09
    Somit ist nicht zu beanstanden, im vorliegenden Fall auf die Schwacke-Liste 2006 als Schätzgrundlage abzustellen, was auch in der Entscheidung des BGH vom 13.01.2009 (VI ZR 134/08) Bestätigung gefunden hat.
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